Pflegestandards

Standard Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung

Ziel:

Indikation:

Vorbereitung/Durchführung:
Ursachen- und Entscheidungsfindung

An der Entscheidung müssen immer der Bewohner/Bewohnerin, insofern er/sie noch entscheidungsfähig ist, das Umfeld des Bewohners/Bewohnerin (z.B. Angehörige, Pflegeteam, PDL), Betreuer und behandelnder Arzt beteiligt sein.

Ermittlung des ethischen Standpunktes
Folgende Aspekte sollten gegeneinander abgewägt werden:

  1. Autonomie (Selbstbestimmung):
    d.h. Welche Ursache hat die Entscheidung des Bewohners/Bewohnerin?
    d.h. Verfügt er/sie noch über die kognitiven Fähigkeiten zur Entscheidungsfindung?
    d.h. ...
  2. Bewohner-/Bewohnerinwohl:
    d.h. Fühlt sich der Bewohner/Bewohnerin dabei wohl?
    d.h. Wird seine/ihre Würde geachtet?
    d.h. Wird so seine Lebensqualität erhalten oder gefördert?
    d.h. ...
  3. Schadensvermeidung:
    d.h. Kann dadurch körperlicher (z.B. Mangelernährung) und seelischer (z.B. Gefühl zwangsernährt zu werden) Schaden vom Bewohner/Bewohnerin abgewendet werden?
    d.h ...
  4. Fürsorge:
    d.h. Handeln wir, um ein Bedürfnis des Bewohners/Bewohnerin zu befriedigen oder im Bedürfnis der zu Pflegenden, Angehörigen, Ärzte ("Handeln durch Hilflosigkeit")?
    d.h. ...

Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung durch Selbstbestimmung

Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung durch körperl. Ursachen

Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung durch dementiellen Prozess

Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung bei Lebensmüdigkeit

Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung in der Sterbephase

Nachbereitung
Dokumentation
Stand 06/2003

Erarbeitet von Michelle Zeuner-Mayer, exam. Altenpflegerin, Ostman-Ulm Str. 2, 79331 Teningen-Heimbach, Tel. 07641 - 49311

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