Standard Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung
Ziel:
- Autonomie (Selbstbestimmung/Wille) des Bewohner/Bewohnerin soll geachtet werden
- Bewohner/Bewohnerin soll weder zum Essen noch zum Trinken genötigt werden
- Bewohner/Bewohnerin soll seinem Bedarf entsprechende Nahrungs- und Flüssigkeitsmenge möglichst auf natürliche Weise zuführen
Indikation:
- Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung durch Selbstbestimmung
- Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung durch körperl. Ursachen
- Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung durch dementiellem Prozess
- Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung bei Lebensmüdigkeit
- Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung in der Sterbephase
Vorbereitung/Durchführung:
Ursachen- und Entscheidungsfindung
- Abklären oder Entscheidung treffen, ob Bewohner/Bewohnerin absichtlich verweigert (® Selbstbestimmung) oder ob er nicht essen u./o. trinken kann (® dementieller Prozess, körperl. Ursachen, Sterbeprozess)
- Überlegungen anstellen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, welche techn. Hilfestellungen (z.B. PEG, Nasensonde, Flüssigkeitszufuhr i.v. oder s.c.) angewendet werden könnten
- Entscheiden, ob das Handeln vom ethischen Standpunkt her zu verantworten ist
An der Entscheidung müssen immer der Bewohner/Bewohnerin, insofern er/sie noch entscheidungsfähig ist, das Umfeld des Bewohners/Bewohnerin (z.B. Angehörige, Pflegeteam, PDL), Betreuer und behandelnder Arzt beteiligt sein.
Ermittlung des ethischen Standpunktes
Folgende Aspekte sollten gegeneinander abgewägt werden:
- Autonomie (Selbstbestimmung):
d.h. Welche Ursache hat die Entscheidung des Bewohners/Bewohnerin?
d.h. Verfügt er/sie noch über die kognitiven Fähigkeiten zur Entscheidungsfindung?
d.h. ... - Bewohner-/Bewohnerinwohl:
d.h. Fühlt sich der Bewohner/Bewohnerin dabei wohl?
d.h. Wird seine/ihre Würde geachtet?
d.h. Wird so seine Lebensqualität erhalten oder gefördert?
d.h. ... - Schadensvermeidung:
d.h. Kann dadurch körperlicher (z.B. Mangelernährung) und seelischer (z.B. Gefühl zwangsernährt zu werden) Schaden vom Bewohner/Bewohnerin abgewendet werden?
d.h ... - Fürsorge:
d.h. Handeln wir, um ein Bedürfnis des Bewohners/Bewohnerin zu befriedigen oder im Bedürfnis der zu Pflegenden, Angehörigen, Ärzte ("Handeln durch Hilflosigkeit")?
d.h. ...
Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung durch Selbstbestimmung
- Klärung der Ursache, z.B. nicht schmackhaftes Essen u./o. Trinken, persönl. Abneigung gegen bestimmte Speisen u./o. Getränke, ungünstige Sitzposition, körperl. Beschwerden (Übelkeit, Müdigkeit, Schmerzen, akute Erkrankung, Fieber, Antipathie gegenüber der Essen/Trinken reichenden Pflegeperson etc.)
- Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache ergreifen
- Bei nichtmöglicher oder vom Bewohner/Bewohnerin nicht gewollter Ursachenbeseitigung ® Entscheidungsfindung nach Ermittlung des ethischen Standpunktes
Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung durch körperl. Ursachen
- medizinische Abklärung veranlassen, ob Erkrankungen z.B. der Zähne, der Mundhöhle (z.B. Soor, Parodontose, Gingivitis, Druckstellen, Speicheldrüsenentzündung), Rachen (z.B. Dysphagie), Speiseröhre (z.B. Varizen, Reflux, Ulkus) oder Magen-Darm-Traktes (z.B. Gastritis, Übelkeit) vorliegen
- Medikamente auf Verträglichkeit, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen überprüfen
- Bei nichtmöglicher oder vom Bewohner/Bewohnerin nicht gewollter Ursachenbeseitigung ® Entscheidungsfindung nach Ermittlung des ethischen Standpunktes
Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung durch dementiellen Prozess
- individuelle Ernährung- bzw. Ess- und Trinkgewohnheiten übernehmen
- "unmanierliche" Essgewohnheiten uneingeschränkt akzeptieren (z.B. Essen mit Fingern, ausschlecken)
- Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme ggf. nach Rhythmus des Bewohners/Bewohnerin richten
- Personenbezugspflege
- Bei weit fortgeschrittenem kognitiven Abbau mit nicht Wiedererkennung des Essens, Trinkens bzw. des Schluckvorgangs ® Entscheidungsfindung zur parenteralen Ernährung nach Ermittlung des ethischen Standpunktes
Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung bei Lebensmüdigkeit
- Versuchen die Ursache der Lebensmüdigkeit zu ermitteln (z.B. Gefühle wie "Keiner kümmert sich um mich!", "Ich tauge nichts mehr!", "Ich bin schon so alt!" oder Verlust eines geliebten Menschen bzw. Tier) und psychosoziale Hilfe anbieten bzw. veranlassen.
- Bei nichtmöglicher oder vom Bewohner/Bewohnerin nicht gewollter Ursachenbeseitigung ® Entscheidungsfindung nach Ermittlung des ethischen Standpunktes
Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung in der Sterbephase
- Stillen des subjektiven Bedürfnisses des Bewohners/Bewohnerin von Hunger und Durst
Nachbereitung
Dokumentation
Stand 06/2003
Erarbeitet von Michelle Zeuner-Mayer, exam. Altenpflegerin, Ostman-Ulm Str. 2, 79331 Teningen-Heimbach, Tel. 07641 - 49311
