Zwölf Leitgedanken zur Verbesserung der Nahrungsaufnahme
von Siegfried Borker
Die folgenden Leitgedanken sind Ergebnisse einer Diplomarbeit, welche bei entsprechender Berücksichtigung, einer Nahrungsverweigerung vorbeugen, diese abmildern oder verhindern können.
1. Leitgedanke: Art und Weise des Essenreichens
Jeder Mensch hat seine individuellen Ess- und Trinkgewohnheiten. Wann, was, wie, wo und mit wem die hilfsbedürftige Person isst, soll sie soweit wie möglich autonom entscheiden dürfen. Die Unterstützung beim essen ist generell dem Bedarf und den Fähigkeiten des Erkrankten anzupassen. Er soll lediglich die Hilfe erhalten, die er tatsächlich benötigt, um seine Selbstständigkeit beizubehalten oder wiederzuerlangen.
Muss der erkrankte seine Mahlzeiten im Bett einnehmen, dann soll er eine bequeme, halb sitzende Position einnehmen, wobei das Bettkopfende aufgerichtet und das Bettgitter auf der Seite herunter gelassen wird, von wo aus die Unterstützung erfolgt. Der rücken kann, je nach Wunsch des Erkrankten, mit einem Kissen gestützt werden. Vorzuziehen ist die Einnahme der Speisen am Tisch, entweder im Zimmer der hilfsbedürftigen Person oder in einem Gemeinschaftsraum. Hierzu können auch spezielle fahrbare Sessel verwendet werden, mit dem der Kranke zum Ort der Nahrungsaufnahme gefahren wird.
Servierte Speisen sind in Sicht- und Reichweite des Erkrankten zu stellen. Blinden und Sehbehinderten Menschen sind die Mahlzeiten zu beschreiben, und sie sollen die Möglichkeit erhalten, an den Speisen zu riechen.
Die helfende Person konzentriert sich auf die hilfsbedürftige Person und sitzt gewöhnlich bei der Unterstützung an ihrer Seite, um zu vermitteln, dass sie sich Zeit und Ruhe für das Essenreichen nimmt. Das Essenreichen erfolgt ohne Zwang, und der erkrankte wird nicht zum Essen genötigt oder überlistet. Damit er eine konkrete Bezugsperson hat, soll bei ihm möglichst dieselbe Person Unterstützung durchführen. Die Essenszeiten sollen nicht unterbrochen werden, und die Kommunikation mit dem Erkrankten erfolgt in angemessener Weise. Benötigt der Kranke eine Seh- oder Hörhilfe und trägt er eine Zahnprothese, so sind ihm diese Hilfen wenigstens zu den Mahlzeiten gereinigt zu geben oder einzusetzen. Vor und nach der Mahlzeit soll der Hilfsbedürftige die Gelegenheit erhalten, seine Hände, sein Gesicht und seinen Mund zu reinigen. Der Hilfsbedürftige soll die Mahlzeiten als erfreuliches Ereignis empfinden.
2. Leitgedanke: Erkrankungen des Hilfsbedürftigen
Viele Erkrankungen beeinflussen eine Nahrungsaufnahme auf verschiedene Weise nachteilig. Ein Schlaganfall verursacht nicht selten Lähmungen der Extremitäten und Schluckstörungen. Symptome wie Muskelsteifheit, verlangsamte Bewegungen und Reaktionen sowie ein Mangel an Gebärden treten bei einer Parkinson-Erkrankung auf. Eine Alzheimer-Erkrankung geht unter anderem mit kognitiven Störungen einher, und eine Arthritis kann eine Funktionsstörung der Gelenke zur Folge haben.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass jede Erkrankung unterschiedliche Hilfestellungen hinsichtlich des Essenreichens erfordert. So benötigt beispielweise ein Kranker spezielle Ess- und Trinkhilfen und ein anderer manuelle Unterstützung beim einnehmen der Speisen. Wieder ein anderer benötigt lediglich Hilfe beim Kleinschneiden der Mahlzeit oder beim Öffnen der Verpackung.
Einige Krankheiten verursachen Schmerzen, die gegebenenfalls einen Einfluss auf das Ess- und Trinkverhalten des Betroffenen haben. Entsprechend ist eine angemessene Schmerztherapie erforderlich, damit der Kranke seine Mahlzeit ohne körperliche Beschwerden einnehmen kann. Zu berücksichtigen ist auch, dass kranke Menschen oftmals Medikamente einnehmen müssen, deren Nebenwirkungen Appetitlosigkeit und Übelkeit hervorrufen können. Hier sollte auf andere Medikamente zurückgegriffen werden. Gegebenfalls erhält der Kranke appetitanregende Tropfen. Bei Kranken mit schweren Schluckstörungen kann die gereichte Flüssigkeit in Ausnahmefällen angedickt werden.
3. Leitgedanke: Ort der Nahrungsaufnahme
Soweit wie möglich soll der Bedürftige selbst bestimmen dürfen, wo und mit wem er seine Mahlzeit einnimmt. Ist der Kranke mobil, so ist darauf zu achten, dass er seine Mahlzeiten einnimmt. Ist der Kranke mobil, so ist darauf zu achten, dass er seine Mahlzeiten am Tisch in Gesellschaft einnimmt. Eingeschränkte mobile Betroffene können in speziellen fahrbaren Sesseln mit Tischaufsatz ihre Mahlzeit einnehmen und zudem an den Ort der Nahrungsaufnahme geschoben werden.
Die Sehkraft vieler Menschen lässt mit zunehmenden Alter stak nach, so dass eine ausreichende Beleuchtung am Ort der Nahrungsaufnahme erforderlich ist. Zudem soll der Betroffene während der Mahlzeit bequem sitzen, und unangenehme Gerüche sowie störende Geräusche sind beim Essen zu vermeiden.
4. Leitgedanke: Ästhetik und Atmosphäre bei der Nahrungsaufnahme
Die meisten Menschen legen großen wert auf Ästhetik und Atmosphäre beim essen und Trinken. Sie verwenden eine Tischdecke, Geschirr und Speisen sind ansprechend, und bei besonderen Anlässen stehen Blumenschmuck und Kerzen auf dem Tisch. In den Gesundheitseinrichtungen klagen die helfenden Personen nicht darüber, dass sie dem Bedürftigen eine "Breikost" anbieten müssen, die sie als ekelhaft empfinden und selbst nicht essen würden. Jedoch gibt es auch in Gesundheitseinrichtungen die Möglichkeit, ästhetische Aspekte zu berücksichtigen, wobei das Servieren appetitlich hergerichteter Speisen in einer angenehmen Atmosphäre im Vordergrund stehen soll, um ein lustbetontes essen zu fördern.
5. Leitgedanke: Auswahl, Vorbereitung und Art der Speisen
Bei der Zubereitung und Auswahl der Mahlzeiten ist der Erkrankte, sofern dies sein Wunsch ist, je nach Möglichkeit der Gesundheitseinrichtung einzubeziehen. serviert werden geschmacklich abwechslungsreiche und ausgewogene speisen, die nicht zu salzig und zu fettig sind. Augrund des nachlassenden Geruchs- und Geschmackssinn im Alter sollte versucht werden, den Grad des Würzens oder Süßens der Speisen dem Geschmack des Erkrankten anzupassen. Das Küchenpersonal der Gesundheitseinrichtung soll individuelle Wünsche des Kranken, die sich aus seiner regionalen Herkunft oder seiner Kultur ergeben, berücksichtigen. Die servierten Speisen sind entsprechend ihrer art temperiert und gewürzt. Für warme Speisen und Getränke kann bei langsam essenden Kranken ein Wärmeteller und eine Warmhaltetasse verwendet werden. Das Zusammenschütten solider mit flüssigen Speisen, die geschmacklich nicht zueinander passen, ist zu vermeiden. trockene und krümelige Nahrung ist besonders bei Kranken mit Schluckstörungen und Mundtrockenheit kontraindiziert. Kranke, die feste Nahrung meiden, sollen zu ihren üblichen Getränken spezielle, industriell hergestellte Trinknahrung erhalten, um ihren täglichen Ernährungsbedarf zu decken
6. Leitgedanke: Zeitpunkt der Mahlzeiten
Feste Essenszeiten geben dem Menschen eine Tagestruktur vor und vermitteln ihm auf diese Weise eine gewisse Sicherheit. Der Kranke, der an Ess-Störungen leitet, soll möglichst selbst den Zeitpunkt seiner Mahlzeiten bestimmen dürfen. Entsprechend flexibel muss das Küchen- und Pflegepersonal in der Gesundheitseinrichtung sein. Die Abstände zwischen den einzelnen Mahlzeiten sollen nicht zu groß sein. Statt drei Hauptmahlzeiten einzuhalten, werden dem Kranken täglich mehrere kleine Portionen serviert. Sinnvoll erscheint auch das Bereitstellen von Fingerfood in Schalen, aus denen sich der erkrankte bei Bedarf bedienen kann. Zudem soll er die Möglichkeit erhalten, auch außerhalb der üblichen Mahlzeiten auf Wunsch Speisen zu erhalten.
7. Leitgedanke: Ess- und Trinkhilfen
Sanitätshäuser bieten zahlreiche Ess- und Trinkhilfen an, die der Unterstützung der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des Kranken dienen. Die helfende Person soll den Einsatz dieser Hilfen fördern und auf eine individuelle und bedarfsgerechte Anwendung achten. Besonders die vielfach unreflektierte Verwendung von Schnabelbechern ist dringend zu vermeiden, denn ein Großteil der Erkrankten ist in der Lage, aus einer Tasse zu trinken. Neben den Ess- und Trinkhilfen kann zudem die Hilfe auch in Form einer therapeutischen Unterstützung angebracht sein, etwa in Form eines Ess- und Schlucktrainings bei Kranken mit neurologischen Störungen.
8. Leitgedanke: Menge der aufgenommenen Nahrung und Flüssigkeit
Die oral aufgenommene Nahrungsmenge richtet sich nach dem individuellen Bedürfnis des Kranken. Besonders bei älteren Menschen sind mehrere kleine Mahlzeiten vorteilhaft, da ihr täglicher Grundumsatz reduziert ist. Die tägliche Flüssigkeitszufuhr (freie Flüssigkeit) des Bedürftigen soll etwa 30 ml pro Kilogramm Körpergewicht betragen. Ein Trinkplan kann helfen, diese Flüssigkeitsmenge zu erreichen. Bei einer nicht ausreichenden oralen Ernährung kann eine ergänzende enterale oder parenterale Nahrungszufuhr notwendig sein. Diese sollte mit dem Einverständnis des Kranken erfolgen.
9. Leitgedanke: Dokumentation von Ernährungszustand, -probleme und -gewohnheiten
Die Erfassung und Dokumentation des Ernährungszustandes, der Ernährungsprobleme und der individuellen Ernährungsgewohnheiten des schwer Kranken sind Grundlage für eine umfassende Pflege und Therapie.
Um den aktuellen Ernährungszustand des Kranken zu ermitteln, ist es unter anderem erforderlich, das Körpergewicht regelmäßig zu messen. Mit Hilfe des Gewichtes und der Körpergröße lässt sich der Body-Mass-Index (BMI) errechnen, der einen Hinweis auf gewichtassoziierte Gesundheitsrisiken gibt, etwa auf eine Mangelernährung, Ernährungsspezifische Laborparameter und antropometrische Messungen sind weitere relevante Werte für die Einschätzung des Ernährungszustandes, mit denen sich unter anderem eine Dehydration schnell ermitteln lässt.
Das Mini Nutritional Assessment (MNA) ist eines von mehreren Einschätzungsinstrumenten, das sich besonders bei älteren Menschen bei der Anamnese bewährt hat. Anhand von 18 Kriterien lässt sich der Ernährungszustand einfach und schnell und kostengünstig erfassen.
Ernährungsprobleme, die im Zusammenhang einer Krankheit auftreten, sind in der Patientenakte zu dokumentieren. Zudem sollen die vom Kranken eingenommenen Medikamente, die Appetitlosigkeit und Übelkeit als Nebenwirkung hervorrufen können, in der Dokumentation entsprechend vermerkt werden. Festgehalten werden soll auch, ob der erkrankte zu den Mahlzeiten eine Zahnprothese, ein Hörgerät oder eine Brille trägt.
Von Bedeutung ist auch die Erfassung der täglich aufgenommenen Menge fester und flüssiger Nahrung. Normalabweichungen der Mengen können erste Anzeichen einer Ess- und Trinkstörung sein.
Weiter sollen Nahrungspräferenzen und -aversionen des Kranken in der Patientenakte festgehalten werden, da sie eine nicht zu unterschätzende Rolle bei Ernährungsproblemen spielen. Der erkrankte oder seine Bezugsperson können über seine Präferenzen und Aversionen, aber auch über seine Ess- und Trinkgewohnheiten Auskunft geben.
10. Leitgedanke: Wille und Würde des Hilfsbedürftigen
Der Bedürftige soll möglichst selbst entscheiden, wann, was, wie viel, wo und mit wem er isst und trinkt. Häufig ist der Schwerkranke jedoch nicht in der Lage, seinen Willen eindeutig zu artikulieren, so dass die helfende Person auf die nonverbalen Signale des Kranken und die Auskünfte der Angehörigen angewiesen ist.
In dieser Situation ist die Würde des schwer kranken Menschen, der sich nun in Abhängigkeit Dritter befindet, besonders schützenswert. Die helfende Person soll in dieser Situation insbesondere darauf achten, dass sie den Kranken wie einen gesunden Erwachsenen mit Respekt und Würde behandelt.
11. Leitgedanke: Rolle des Angehörigen
Angehörige können eine wichtige Beitrag zur Genesung des Kranken leisten, indem sie beispielweise Auskünfte über Ernährungsgewohnheiten geben. Sie sollen jedoch auch von der helfenden Person dazu ermutigt werden, bei der Unterstützung der Nahrungsaufnahme aktiv mitzuhelfen. Das setzt voraus, dass eine qualifizierte Person die Angehörigen hinsichtlich einer Unterstützung über alle relevanten Aspekte informiert, sie anleitet und ihnen stets als kompetenter Partner zur Seite steht.

Quelle: Borker S., Nahrungsverweigerung in der Pflege, Huber, 2002, S. 328-334
12. Leitgedanke:
Qualifikation der helfenden Person
Die helfende Person muss ausreichende Kenntnisse über Krankheiten besitzen, die mit Ess- und Trinkstörungen einhergehen können. Weiterhin ist es erforderlich, dass sie neben den Ursachen die möglichen Folgen dieser Störungen kennt und über das Wissen und die Handfertigkeit der erforderlichen Maßnahmen verfügt. Das bedeutet, dass Auszubildende, Zivildienstleistende, Praktikanten und angehörige nur unter Anleitung und angemessener Aufsicht dem Bedürftigen das Essen und trinken reichen dürfen. Die Gesamtverantwortung bleibt bei der mindestens dreijährigen ausgebildeten Pflegeperson.
