Künstliche Ernährung: Sterben und Überleben mit der PEG-Sonde
Um den Behandelnden eine Orientierungshilfe zur Anwendung der PEG-Sonde zu bieten, hat der "Arbeitskreis für medizinische Ethik" der Evangelischen Kirche im Rheinland eine Stellungnahme erarbeitet.
Bei schwerstpflegebedürftigen Menschen, zum Beispiel Patienten mit Hirnausfall infolge Unfall, Schlaganfall oder Demenz, kann eine langfristige künstliche Ernährung erforderlich sein. Einem Verzicht darauf mit oder ohne Einwilligung des Patienten, wie von Kritikern gefordert, wollen die Autoren nicht befürworten. Sie weisen aber auf die Problematik eines möglichen Konflikts zwischen Patientenwillen, dem ärztlichen und pflegerischen Standesethos und Gewissensüberzeugungen der Therapeuten hin.
Das Leben umfasse mehr als nur die empirische Autonomie und die bewussten Interessen. Artikel 2 des Grundgesetzes formuliere das Recht auf Leben, nicht nur den Schutz autonomer Interessen. Kein Mensch dürfe ein Urteil über sein eigenes und erst recht nicht über das Leben anderer fällen. "Menschenunwürdiges Leben" gebe es nicht, sehr wohl jedoch eine menschenunwürdige Behandlung. Verzicht auf künstliche Ernährung dürfe nie mit einer Infragestellung der Menschenwürde und des Lebenswerts begründet werden.
In den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung (DÄ, Heft 39/1998) wird als ein Element der Basisbetreuung Sterbender das Stillen von Hunger und Durst genannt. Schwerstkranke und Sterbende empfinden und äußern diese Bedürfnisse oft nicht mehr. Die Gruppe um Eibach fasst die Basisbetreuung weiter:
Die Nahrungszufuhr bedeute eine grundsätzliche pflegerische Maßnahme, auch wenn sie den Einsatz einer PEG-Sonde voraussetze. Entscheidend sei, ob mit dem Vorenthalten von Nahrung das Tötungsverbot berührt wird. Deshalb müsse der Arzt abwägen, ob oder ob nicht der Tod eines Patienten bald und unausweichlich eintreten werde. Im ersten Fall sei der Verzicht auf Krankheitsbekämpfung und künstliche Ernährung legitim. Bei alten, hirnorganisch beeinträchtigten oder multimorbiden Patienten sei diese Einschätzung oft sehr schwierig. Weder Anfang noch Ende der langen Phasen des Sterbens seien genau absehbar. Durch Vorenthalten von Nahrung werde das Sterben nicht in jedem Fall beschleunigt.
Die Autoren betonen, dass die Anwendung einer PEG-Sonde immer einer medizinischen Indikation bedarf. In der Geriatrie und Gerontopsychiatrie sei sie als Ultima Ratio anzusehen. Nahrungsverweigerung könne auch ein stummer Ruf nach mehr Zuwendung sein. Lebenserhaltend und lindernd.
Quelle: Bartmann P.Künstliche Ernährung: Sterben und Überleben mit der PEG-Sonde,
in: Deutsches Ärzteblatt 98, Heft 38 vom 21.09.01,Seite A-2409
