Ausschnitt aus dem Tagungsbericht "Künstliche Ernährung am Lebensende"
Eine Tagung der Arbeitsgruppe "Sterben und Tod" der Akademie für Ethik in der Medizin
am 8.September 2001 in Göttingen
von Werner Schweidtmann, Alfred Simon
Mit A. Wettstein hatte die Arbeitsgruppe bewusst einen ausländischen Referenten eingeladen. Es sollte in diesem Fall die schweizerische Perspektive dargestellt werden, die unbelastet ist von unserer eigenen Vergangenheit im Rahmen der Euthanasie im Dritten Reich. Es zeigte sich denn auch, dass der Umgang mit der Problematik der künstlichen Ernährung am Lebensende in der Schweiz offenbar sehr viel "unbefangener" gehandhabt wird.
Wettstein, einerseits Mitarbeiter am Lehrstuhl für Geriatrie der Universität Zürich, andererseits Leiter des stadtärztlichen Dienstes, berichtete z.B., dass, bei den 1500 Alzheimer-Patienten, die im Stadtgebiet von Zürich von seinem Dienst betreut werden, keine einzige PEG-Sonde liege. Er vertrat sehr engagiert die These, dass man auch bei diesen Patienten nach dem Prinzip der Leidensminderung verfahren sollte. Das bedeutet aber nicht, in jedem Falle alles zu tun, was die Medizin an Behandlungsmöglichkeiten bereitstellt, schon gar nicht ohne die Folgen und das Kosten-Nutzen-Prinzip zu beachten. So sei ein Alzheimerpatient durchaus nicht ohne jede Äußerungsmöglichkeit. Und wenn sich zeige, dass er Nahrung verweigere, obwohl sie ihn immer angeboten werde, so sei auch dies als Ausdruck seines Willen zu akzeptieren. Das gleiche gelte auch für die Flüssigkeitsgabe. Handle es sich bei der Verweigerung von Nahrung und Flüssigkeit jedoch um eine Paranoia (z.B. die Angst vergiftet zu werden) oder um eine depressive Störung, so müsse man diese natürlich fachpsychiatrisch mit Neuroleptika oder Antidepressiva behandeln und dürfe sie nicht einfach als Willensäußerung werten.
Völlig ablehnend steht Wettstein allen Zwangshandlungen- z.B. dem Fixieren des Patienten - gegenüber. Man müsse akzeptieren, dass jemand auch an Altersdemenz und den damit verbundenen Folgen auf normalen Wege sterben dürfe. Auf der anderen Seite müsse man aber gezielten Tendenzen entgegentreten, Menschen allein aufgrund ihres Alters Leistungen des Gesundheitswesen vorzuenthalten.
Quelle: Schweidtmann W, Simon A., Künstliche Ernährung am Lebensende,
in: Ethik in der Medizin, Springer Verlag (2002) 14, S.41-42
